Wer eine Veranstaltung durchführen will, muss sich mit vielen rechtlichen Fragen auseinandersetzen. Geschieht dies nicht bereits in der Planungsphase, kann unter anderem eine Fehlkalkulation drohen. Ist dem Veranstalter zum Beispiel nicht bewusst, dass er GEMA Gebühren und unter Umständen auch Künstlersozialabgaben zu zahlen hat, kann dies am Ende ein unschönes Loch in die Kasse reißen. Ferner sind Verträge mit den Künstlern abzuschließen (hier muss unterschieden werden unter anderem zwischen Künstler-, Konzert-, oder Gastspielverträgen), behördliche Genehmigungen sind einzuholen und unter Umständen Versicherungen abzuschließen.
Bei all diesen Fragestellungen stehe ich meinen Mandanten mit juristischem Rat zu Seite.