Das „Film- und Fernsehrecht“ ist wie das „Musikrecht“ durch urheberrechtliche Fragestellungen geprägt. Neben dem „Ton“ kommt jedoch noch eine weitere Komponente hinzu: das „Bild“. Dieser Unterschied führt zu weitreichenden rechtlichen Konsequenzen, die im Verhältnis zur reinen Musiknutzung bei Film- und Fernsehverträgen zusätzlich beachtet werden müssen.
Zum Beispiel ist die rechtliche Einordnung des sogenannten Filmherstellungsrechts eine der umstrittensten rechtlichen Fragestellungen, mit der ich mich im Rahmen meiner Dissertation zu dem Thema „Rechtliche Probleme der Musik im Film – Die Filmurheberschaft der an ihrer Entstehung Beteiligten und das Filmherstellungsrecht“ intensiv auseinander gesetzt habe.
Dieses profunde Wissen setze ich für meine Mandanten ein, um Rechtsverletzungen vorzubeugen, erfolgte Rechtsverletzungen zu verfolgen, sowie die einschlägigen Verträge wie zum Beispiel Video- und DVD-Lizenzverträge, Produktionsverträge, Drehbuch- und Verfilmungsverträge, Mitwirkendenverträge etc. auszugestalten und zu verhandeln.